Warenkorb

Warenkorb

Verkaufen Sie Ihre Designerschätze in der Boutique Tresor

Sie möchten hochwertige Second Hand Ware in Kommission geben? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Ablauf funktioniert und welche Bedingungen gelten. Warenlieferungen sind ohne Ausnahme nur auf schriftliche Anfrage/Terminvereinbarung möglich an: info@boutiquetresor.ch

Bitte das Kundenblatt ausdrucken und ausgefüllt zum vereinbarten Termin mitbringen.



  1. Annahme, Konditionen und Lieferfristen

    Sortiment: Die Boutique Tresor nimmt hochwertige Damen- und Herrenkleidung, Schuhe sowie Accessoires (Taschen, Gürtel, Sonnenbrillen, Schmuck, Hüte, Foulards) in Kommission.

    Ausschluss: Keine Annahme von Fast-Fashion-Marken (z. B. H&M, Zara, Mango, C&A, New Yorker, Graceland), Sportbekleidung, Unterwäsche sowie Festkleidern.

    Lieferanfragen: Müssen schriftlich mindestens 24 Stunden im Voraus an info@boutiquetresor.ch erfolgen. Spontane Lieferungen ohne schriftliche Bestätigung werden nicht berücksichtigt.

    Kontingente: Mit der Lieferbestätigung erhalten Sie eine maximale Stückzahl. Überschreitungen können nicht akzeptiert werden. Pro Saison sind in der Regel mehrere Anfragen möglich.

    Konsequenz bei Mängeln: Artikel, die nicht der Checkliste entsprechen (z. B. Flecken, Risse, Tierhaare, fehlende Knöpfe, ungereinigte Tascheninnenseiten, nicht frisch gewaschen/gebügelt), werden direkt entsorgt. Eine Rücknahme oder Entschädigung ist ausgeschlossen.

    Ausnahme: Wird Ware rein aus Saison-, Marken- oder Stilgründen abgelehnt, erhalten Sie eine Nachricht mit einer Frist zur Rücknahme.

    Luxusartikel: Designer-Taschen (z. B. Louis Vuitton, Prada, Chanel, Céline, Hermès usw.) werden nur mit einem Nachweis der Echtheit (Zertifikat und/oder Originalrechnung) akzeptiert.

    Entscheidungsrecht: Die Auswahl der Artikel liegt allein im Ermessen der Boutique Tresor. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung; Ware kann ohne Begründung abgelehnt werden.

  2. Preisgestaltung und Verkauf

    Verkaufspreis: Wird eigenständig durch die Boutique Tresor festgesetzt.

    Reduktionen: Bei Nichtverkauf innerhalb von 2 bis 3 Monaten kommen ausgewählte Artikel in den Ausverkauf (reduzierter roter Preis und/oder CHF 10.– Ständer/Korb).

  3. Auszahlung und Abrechnung

    Kommissionsanteil: Der Kunde erhält regulär 40% des erzielten Verkaufserlöses.

    Für Luxusartikel ab einem festgelegten Verkaufspreis gilt folgende Staffelung:
    Verkaufserlös ab CHF 400.– → 50% für den Kunden
    Verkaufserlös ab CHF 700.– → 60% für den Kunden
    Verkaufserlös ab CHF 1000.– → 70% für den Kunden

    Auszahlung bis CHF 150.–: Erfolgt in bar in der Boutique Tresor. Guthaben, die nicht bis zum Saisonende abgeholt werden, verfallen per 30. April bzw. 30. Oktober.

    Auszahlung über CHF 150.–: Erfolgt zweimal jährlich (Ende Mai und Ende Oktober) per Bank- oder Postüberweisung. Die Abrechnung wird per E-Mail zugestellt.

    Holschuld: Die Überprüfung und das Nachfragen nach fälliger Kommission liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kontostand kann jederzeit per E-Mail angefragt werden.

  4. Saisonende, Rückgabe und Haftung

    Spendenklausel: Sämtliche nicht verkauften Standardartikel werden am Saisonende ohne Entschädigungs- oder Kommissionsanspruch an das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) gespendet und in den La Trouvaille Secondhand-Geschäften verkauft.

    Retourware bei Luxusartikeln: Designerware ab einem Boutique-Verkaufspreis von CHF 200.– ist von der Spende ausgenommen. Diese Artikel können nach vereinbartem Abholtermin zurückgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung.

    Haftungsausschluss: Die Boutique Tresor übernimmt keine Haftung für den Diebstahl von Kommissionsware oder die Beschädigung der Ware durch Dritte.